Vor Heimeintritt sind der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Nachweise über Einkommen jeder Art vorzulegen.
Ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden, ist eine Finanzierung der Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln möglich. Den Heimbewohnern verbleiben 20% der Pension. Vom Pflegegeld wird ein Pflegezuschlag berechnet.
Nähere Auskünfte zur Finanzierung des Altenheimplatzes erteilt die zuständige Bearbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
Erholung nach Krankenhaus- oder Kuraufenthalten
Überbrückung bei Suche eines Heimplatzes
Urlaub oder Krankenhausaufenthalt pflegender Angehöriger
Kennenlernen des Heimlebens als Entscheidungshilfe für ev. Anmeldung
Sollte vom zuständigen Entscheidungsträger noch keine Einstufung erfolgt oder eine dem tatsächlichen Pflegeaufwand nicht entsprechende Pflegestufe gegeben sein, wird von der Heimleitung im Einvernehmen mit der Pflegedienstleitung eine vorläufige Einstufung nach den Richtlinien des OÖ. Pflegegeldgesetzes bzw. der entsprechenden Einstufungsverordnung vorgenommen und auf dieser Basis der Pflegezuschlag ermittelt. Bitte so bald als möglich reservieren, besonders in der Ferienzeit kommt es zu Engpässen.
Entgelt für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt
Das Bezirksalten- und Pflegeheim Lambach bietet eine integrative Tagesbetreuung für ältere Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, die gesellige Angebote nutzen möchten und bietet eine Entlastung für pflegende Angehörige.
Im Bezirksalten- und Pflegeheim Marchtrenk steht das Tageszentrum Sonnenschein für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung.
weitere Informationen finden Sie zu den jeweiligen Zentren: